Was genau bezahlt eine Hausratversicherung?
Jemand, der eine Hausratversicherung abschließt, sichert vertraglich ab, dass Schäden an seinem – beweglichen – Hausrat finanziell von der Versicherung getragen werden. Dies betrifft Schäden durch Vandalismus, Raub, Einbruchdiebstahl, Hagel, Sturm, Leitungswasser und Feuer. Auch (dies sind jedoch Zusätze) können in Einzelfällen Überspannungsschäden, Elementarschäden wie auch Diebstahl.
Für die Versicherungswirtschaft gelten als Elementarschäden: Lawinen, Schneedruck, Erdbeben, Erdrutsch, Erdfall, Hochwasser und Überschwemmungen. Wie immer der einzelne Hausratversicherungsvertrag ausfällt, eines jedoch gilt übergreifend: Man vereinbart, dass der “Neuwert” der beschädigten Gegenstände ersetzt wird. Dies kann auch für Nahrungsmittel, Kleidung, Haushaltselektronik und Möbel zutreffen. Darüber hinaus kommt die Versicherung in diesen Fällen auch für Kosten auf, die im direkten Zusammenhang der jeweiligen Unglücksfälle entstehen: Dies können Hotelkosten, Schutzkosten (Wachpersonal) sowie Aufräumungskosten sein.
Die Hausratversicherung für die Wohnadresse
Grundsätzlich ist der Hausrat an einem bestimmten Ort versichert. Dies betrifft in erster Linie die Anschrift, die auf dem Versicherungsschein angegeben wird. Genauer: Es ist die Wohnung des Versicherungsnehmers gemeint, aber auch Loggien, Balkone, Terrassen, Garagen – ebenso gemeinschaftlich genutzte Flächen (wie Waschkeller oder Stellplätze für Fahrräder) in Wohnanlagen. Weiterhin gilt: Der beschädigte Hausrat wird dann ersetzt, wenn er dem Versicherungsmitglied selbst oder einer Person gehört, die Mitglied der häuslichen Gemeinschaft ist.
Das Element der “Außenversicherung”
Direkte Abkömmlinge des Versicherungsnehmers (Kinder) sind überdies auch dann mit ihrem Hausrat versichert, wenn sie ihre Ausbildung, ihr Studium, ihren Zivildienst oder Wehrdienst an einem anderen Ort ableisten – bevor dieser zwingende Grund, der elterlichen Anschrift fernzubleiben, entfällt, können sie in der Hausratversicherung eines ihrer Elternteile berücksichtigt werden. Dieses Modell einer Außenversicherung kann auch in einem anderen Rahmen gelten: Eine Ferienwohnung, in welcher der Versicherungsnehmer sich für einige Zeit im Jahr befindet, kann ebenfalls in den Versicherungsschutz hineingenommen werden. Dies findet gegebenenfalls weltweit Anwendung, jedoch meistens drei Monate lang (bei einem Auslandsaufenthalt von vier Monaten gilt ein solcher Vertrag jedoch erst ab dem vierten Monat).
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